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Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten ab 2024

Holzfeuerungen dürfen weiterhin betrieben und neu installiert werden

Aktuell werden Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema „Heizen“ sorgen. So werden beispielsweise bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vermischt. Aufgrund der diffusen Berichterstattung denken viele Verbraucher, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden. In diesem Zusammenhang weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) darauf hin, dass kein Verbot für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte geplant ist. Weder jetzt, noch ab Januar 2024!

Seit Jahren Praxis: Austausch veralteter Feuerstätten bis Ende 2024

Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und 21. März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.

GEG bezieht sich auf Heizungsanlagen

Im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind keine Verbote oder speziellen Auflagen für die Installation einer klassischen Einzelraumfeuerstätte enthalten. Das GEG bezieht sich nach aktuellem Stand nur auf Heizungsanlagen. Wichtig zu wissen: Klassische Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.

Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen, Heizkamine oder Pelletöfen. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Riesenberg e.K.
Kachelofen & Kaminstudio

Am Anfang war das Feuer

Seit den Anfängen der Menschheit ist Feuer ein besonderes Erlebnis. Es verbindet jene, die sich um die Flamme versammeln und spricht uns mit all unseren Sinnen an. Feuer bedeutet Wärme, Licht, Kraft und Leben. Mit einem Kamin oder Kaminofen bringen Sie die einzigartige Atmosphäre eines flackernden Holzfeuers in Ihr Zuhause.

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Anders als andere…

Die Mischung aus Tradition und Innovation, Vergangenheit und Zukunft, Alt und Jung macht unseren Familienbetrieb aus. In der dritten Generation planen und bauen wir Öfen und Kamine, die optisch und technisch individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ansprüche abgestimmt sind. Jede Feuerstätte ist ein Einzelstück und von Meisterhand ausgeführt: Vom ersten umfassenden Beratungsgespräch über die exakte 3-D-Projektplanung, die Ihnen einen ersten Eindruck von Ihrem Traumkamin vermittelt, bis zum fachkundigen, termingerechten Einbau. Die Realisierung Ihrer Feuerstelle erfolgt durch ein über viele Jahre gewachsenes Team. Kachelofen- und Luftheizungsbaumeister Claus Riesenberg und seine Mitarbeiter zeichnen sich durch hohe Qualifikation und sorgfältige, ehrliche Arbeit zu fairen Preisen aus.

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…aber alles aus Meisterhand

Neben dem klassischen Kachelofen- und Kaminbau, der innovativen Kesseltechnik und dem fachgerechten Anschluss von Kaminöfen widmen wir uns auch dem sachgemäßen Schornsteinbau sowie der Schornsteinsanierung. Bei uns hört der „Dienst am Kunden“ nicht mit dem Einbau der Ofen- oder Kaminanlage auf, auch Service und Dienstleistung werden großgeschrieben. So bieten wir einen umfangreichen Reparatur- und Wartungsservice an. Unsere Ofensetzer besuchen regelmäßig Fortbildungen und Schulungen, um Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Feuerstelle hilfreich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. In unseren Ausstellungs- und Geschäftsräumen an der Wittensteinstraße 163-165 in Wuppertal beraten wir Sie gern. Hier finden Sie auch ein Sortiment an nützlichem Zubehör rund ums Feuer.

Mein Platz am Kaminfeuer
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Unsere Leistungen

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Guten Gewissens
mit Holz heizen

Heizen mit Holz ist nachhaltig und entlastet die Umwelt durch die Einsparung von Kohlendioxid und fossilen Brennstoffen.

Darüber hinaus hat Deutschland mit der am 22. März 2010 beschlossenen Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) eine der strengsten Umweltgesetze für Holzbrand in Europa. Die von Marktführern konzipierten Öfen und Kaminanlagen wurden dieser strengen Typenprüfung unterzogen. Sie erfüllen auch die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der BImSchV und können nach dem aktuellen Stand uneingeschränkt benutzt werden.

Über die BImSchV sieht der Gesetzgeber ferner vor, ältere Feuerungsanlagen mit erhöhtem Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Ausstoß mit einem Feinstaubfilter nachzurüsten oder gegen einen modernen, energieeffizienten Heizeinsatz auszutauschen. Die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1995 bis 21. März 2010 läuft am 31. Dezember 2024 ab.

Guten Gewissens mit Holz heizen